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Information der Schulleitung zur Schulorganisation ab Montag, 19. April 2021
(17. April 2021)

Es erfolgen keine Teilnahme am Unterricht und kein Aufenthalt im Schulgebäude für diejenigen
Personen, die keinen aktuellen Nachweis über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 erbringen.
Die Möglichkeit zur Schnelltestung in der Schule ist gegeben.

Geben Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler nicht die Zustimmung zur Testung, ist keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich. Ausnahme bilden Prüfungen und Klassenarbeiten.

Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

Formular: Einverständniserklärung SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest

Formular: Qualifizierte Selbstauskunft

Die Beachtung der bisherigen Hygienemaßnahmen sowie das Tragen medizinischer Masken sind weiterhin verpflichtend.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: Ministerium für Bildung

Information der Schulleitung zur Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen
(17. April 2021)

Das Bildungsministerium hat die Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen ausgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Teilnahme am Unterricht nicht verpflichtend ist.

Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu
Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits-​ und Aufgabenangebote (Abholung in der Schule oder per E-Mail). Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

Die Entscheidung zur Aussetzung der Präsenzpflicht ist durch die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte schriftlich anzuzeigen (jeweils freitags für die folgende Woche). Die Entscheidung gilt verbindlich für die ganze Woche.

Ausnahme bilden Klassenarbeiten und Prüfungen. Hier besteht Präsenzpflicht. 

Information der Schulleitung zur Schulorganisation ab Montag, 12. April 2021
(11. April 2021)

- Es erfolgen keine Teilnahme am Unterricht und kein Aufenthalt im Schulgebäude für diejenigen
  Personen, die keinen aktuellen Nachweis über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 erbringen.
  Die Möglichkeit zur Schnelltestung in der Schule ist gegeben.

- Geben Eltern bzw. volljährige Schüler*innen nicht die Zustimmung zur Testung, ist keine Teilnahme am
  Präsenzunterricht möglich. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  Formular: Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest

- Die Beachtung der bisherigen Hygienemaßnahmen sowie das Tragen medizinischer Masken sind
  weiterhin verpflichtend.

Information der Schulleitung zum SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
(22. März 2021)

Alle Schülerinnen und Schüler, die an mindestens zwei Tagen in der Woche am Unterricht teilnehmen, können sich freiwillig zweimal pro Woche selbst testen.

Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren benötigen dafür eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Das Formular erhalten Sie in den Sekretariaten Salzmannstraße und Bodestraße oder hier:

Einverständniserklärung zur Selbstanwendung

Anleitung: Selbsttest für Schülerinnen und Schüler